Schwimmhilfen im Test: TÜV warnt vor Sicherheitsmängeln
Dieser Beitrag wurde in Anlehnung an den Artikel vom familie.de erstellt.
Viele Schwimmhilfen, die es auf dem Markt für Kinder und Babys gibt, sind nicht wirklich eine Hilfe. Bei billigen Schwimmhilfen können sie sogar eine Gefahr für Nichtschwimmer darstellen. Wir haben durch unseren Test sichergestellt, dass diese Schwimmartikel sicher- und vom TÜV geprüft wind.
Sommer, Sonne, Badespaß: Ein Dreiklang, der Kinderaugen strahlen lässt. Doch bevor sich die kleinen Nichtschwimmer ins Wasser stürzen dürfen, werden noch die richtigen Schwimmhilfen angelegt. Schwimmsitze, -westen, -flügel oder -gürtel, die Auswahl ist groß. Doch nicht jedes Angebot ist auch wirklich sicher.
Der Trend geht etwas von den klassichen Schwimmhilfen weg. Doch gerade da liegt das Problem. So warnen Experten immer wieder vor Schwimmsitzen und Schwimmringen. Auch die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) spricht sich gegen diese Schwimmhilfen aus. „Als Hilfsmittel für die Wassergewöhnung sind die Sitze völlig ungeeignet, weil sie den direkten Kontakt mit dem Wasser verhindern und zudem eine trügerische Sicherheit vermitteln“, erklärt Helmut Stöhr von der DLRG.
Ein ähnlichen Ergebnis hat auch die unabhängige Prüforganisation TÜV Rheinland herausgefunden. In einem großen Produkttest wurden verschiedene Schwimmhilfen geprüft. Das Ergebnis ist eindeutig: Billige Schwimmhilfen und Auftriebsmittel, welche im Ausland produziert und verkauft werden wie in Urlaubsregionen können für die Verwender lebensgefährlich werden. Die Test-Dummys sind zum Teil aus dem Sitz gerutscht oder im Wasser sofort gekentert.
Der TÜV weist deshalb darauf hin, dass Schwimmhilfen unbedingt eine bestimmt Prüfnorm, also festgelegte Sicherheitsstandards erfüllen müssen. Achten Sie beim Kauf von Schwimmhilfen auf folgende Kennung: EN 13138-1. Nur wenn diese sichtbar auf der Verpackung steht, können Sie sich sicher sein, dass die Schwimmhilfen auch wirklich eine Hilfe und keine zusätzliche Gefahr sind.
Zudem gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Schwimmhilfen für Babys und Kleinkinder, Schwimm-Lernhilfen und Wasserspielzeug. Aufblasbare Ringe, Tiere oder Wasserinseln sind ebenso wenig für Nichtschwimmer geeignet wie Luftmatratzen. Sie schützen nicht vor dem Ertrinken und dürfen demnach auch nicht mit der TÜV-Kennung EN 13138-1 versehen werden. Schwimm-Lernhilfen sind zum Beispiel Schwimmnudeln oder Schwimmbretter. Sie eignen sich gut zum Schwimmen lernen, allerdings sollte sich das Kind dafür schon alleine über Wasser halten können.
Zusätzlich zur Sicherheitsnorm sollten Sie auch auf das Gütesiegel GS achten. Denn auch die Schadstoffbelastung der Schwimmhilfen wird regelmäßig überprüft. Vor allem die Weichmacher DINCH und DEHT dürfen einen festgelegten Grenzwert nicht überschreiten. Sie stehen im Verdacht, Leber, Nieren und Fortpflanzungsorgane zu schädigen. Riechen die Schwimmhilfen also extrem nach Plastik, lieber Finger weg.
Außerdem erkennen Sie gute Produkte daran, dass sie keine scharfen Kanten haben, Aufblasventile mit Rückschlagkappen und mindestens zwei Luftkammern besitzen. Falls eine Kammer defekt ist, hält die zweite den Nichtschwimmer immer noch über Wasser.
Dennoch gilt generell: Lassen Sie Ihre Kinder trotz Schwimmhilfe nie unbeaufsichtigt im Wasser planschen. Viele Unfälle im Wasser sind nicht den schlechten Schwimmhilfen geschuldet und hätten durch rechtzeitiges Eingreifen der Eltern verhindert werden können.